Infos für Ärzte/innen

Die Oberbergkliniken sind Akutkrankenhäuser im Sinne des § 107 SGB V. Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in den Oberbergkliniken nicht durchgeführt.

Aufgenommen werden können Patienten

  • nach ärztlichem Attest und vorheriger Kostenklärung bei
    der Privaten Krankenkasse und/oder der Beihilfe oder
  • nach direkter ärztlicher Einweisung

Die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung muss vorhanden sein und gegenüber dem Kostenträger begründet werden.

Beispiele für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung sind u. a.:

  • ausreichende Schwere der Erkrankung
  • keine Verbesserung trotz ambulanter Therapie
  • belastendes soziales Umfeld (Beruf, Partnerschaft)
  • Chronifizierungstendenz bei ausreichender Nichtbehandlung

Eine Akutaufnahme kann in den Oberbergkliniken jederzeit auch ohne vorherige Kostenübernahme bei einer entsprechend begründeten aktuellen ärztlichen Einweisung erfolgen. Die notwendigen Antragsformalitäten mit den Versicherungen und der Beihilfe für eine Kostenübernahme werden dann von den Oberbergkliniken übernommen.

Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenhalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung in Höhe von 4500 Euro für 10 Tage erforderlich.

Merkblatt für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung (PDF)

Antragshilfe für die Einweisung in die Oberbergklinik Schwarzwald (PDF)

Antragshilfe für die Einweisung in die Oberbergklinik Weserbergland (PDF)

Antragshilfe für die Einweisung in die Oberbergklinik Berlin/Brandenburg (PDF)