- Indikationen
- Akutkliniken
- vor der Aufnahme
- die Aufnahme
- der Aufenthalt
- Beihilfen und Kostenträger
Infos für Ärzte/innen
- Therapie
- Standorte
- Ärztegesundheit
- Forschung+Lehre
- Oberberg
Die Oberbergkliniken sind Akutkrankenhäuser im Sinne des § 107 SGB V. Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in den Oberbergkliniken nicht durchgeführt.
Aufgenommen werden können Patienten
Die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung muss vorhanden sein und gegenüber dem Kostenträger begründet werden.
Beispiele für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung sind u. a.:
Eine Akutaufnahme kann in den Oberbergkliniken jederzeit auch ohne vorherige Kostenübernahme bei einer entsprechend begründeten aktuellen ärztlichen Einweisung erfolgen. Die notwendigen Antragsformalitäten mit den Versicherungen und der Beihilfe für eine Kostenübernahme werden dann von den Oberbergkliniken übernommen.
Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung in Höhe von 4500 Euro für 10 Tage erforderlich.