Beihilfen und Kostenträger

Die Oberbergkliniken sind Akutkliniken nach §107(1) SGB V. Der stationäre Aufenthalt wird von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe finanziert, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit bzw. eine stationäre Einweisung durch den Facharzt vorliegt.

Beispiele für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung sind u. a.:

  • ausreichende Schwere der Erkrankung
  • keine Verbesserung trotz ambulanter Therapie
  • belastendes soziales Umfeld (Beruf, Partnerschaft)
  • Chronifizierungstendenz bei Nichtbehandlung

Die Antragsformalitäten für die Kostenübernahmen durch die PKV oder Beihilfe werden vom Facharzt durchgeführt.

Gerne bieten wir Ihnen aktive Unterstützung bei der Kostenklärung und übernehmen die notwendigen Antragsformalitäten für Sie. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter des Beratungstelefons 08003222322 (gebührenfrei).

Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung in Höhe von 4500 Euro für 10 Tage erforderlich.

Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in den Oberbergkliniken nicht durchgeführt.