Die Oberbergkliniken sind Akutkliniken nach § 107 Abs. 1 SGB V. Die Kosten der stationären Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen teilweise oder vollständig erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit bzw. eine stationäre Einweisung durch den Facharzt vorliegt.
Beispiele für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung sind u.a.:
- ausreichende Schwere der Erkrankung
- keine Verbesserung trotz ambulanter Therapie
- belastendes soziales Umfeld (Beruf, Partnerschaft)
- Chronifizierungstendenz bei Nichtbehandlung
Die Antragsformalitäten für die Kostenübernahme durch die PKV oder Beihilfe werden vom Facharzt durchgeführt.
Gerne bieten wir Ihnen aktive Unterstützung bei der Kostenklärung. Ebenso erstellen wir Ihnen eine Vergleichsberechnung, um die Höhe eines etwaigen Selbstbehaltes zu ermitteln. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter des Beratungstelefons 08003222322 (gebührenfrei).
Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung in Höhe von 4.500,00 Euro für 10 Tage erforderlich.
Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in den Oberbergkliniken nicht durchgeführt.
