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Die Oberbergkliniken sind Akutkliniken nach §107(1) SGB V. Der stationäre Aufenthalt wird von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe finanziert, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit bzw. eine stationäre Einweisung durch den Facharzt vorliegt.
Beispiele für die Notwendigkeit einer stationären Behandlung sind u. a.:
Die Antragsformalitäten für die Kostenübernahmen durch die PKV oder Beihilfe werden vom Facharzt durchgeführt.
Falls gewünscht können die notwendigen Antragsformalitäten für die Kostenübernahme auch von den Oberbergkliniken übernommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Beratungstelefon 08003222322 (gebührenfrei).
Liegt keine Kostenübernahme vor oder wird der Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanziert, so ist eine Vorauszahlung in Höhe von 4500 Euro für 10 Tage erforderlich.
Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in den Oberbergkliniken nicht durchgeführt.